Simon Finanz VFS Versicherungs- u. Finanzservice
© Simon Finanz --- VFS Versicherungs- und Finanzservice
“Wir optimieren Ihr finanzielles Leben”

Berufsunfähigskeitsrente

Die Berufsunfähigskeitsrente

entfällt!

Im Rahmen der Rentenreform wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt. Die Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abgestellt, d.h. die Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich. Die Berufunfähigkeitsrente im bisherigen Sinn erhalten ab 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz mehr. Außerdem wird auch für die 40-jährigen bei Berufunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt. Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%, max. 10,8%. Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten (Befristung 3 Jahre) gewährt. Sie können wiederholt werden. Leistung ab 7. Monat der Erwerbsminderung. Risikomanagement mit den leistungstarken Invaliditäts-Zusatzversicherungen unserer Partner zur Einkommenabsicherung bei Unfall und Krankheit.

Das gilt seit 01. Januar 2001. Die

bisherige Berufs- und

Erwerbsunfähigskeitsrente entfällt.

Dafür wird eine zweistufige

Erwerbsminderungsrente

eingeführt.

Kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir Ihnen in Kürze ein individuell abgestimmtes Angebot vorlegen können! » Jetzt Kontakt aufnehmen » Kostenlose Analyse anfordern.
1
Erwerbsunfähigkeit 6 Stunden und mehr kein Rentenanspruch
2
Erwerbsunfähigkeit 3 bis 6 Stunden Rentenanspruch halbe Rente
3
Erwerbsunfähigkeit unter 3 Stunden Rentenanspruch volle Rente
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Erwerbsunfähigkeit 6 Stunden und mehr kein Rentenanspruch
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Erwerbsunfähigkeit 3 bis 6 Stunden Rentenanspruch halbe Rente
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Erwerbsunfähigkeit unter 3 Stunden Rentenanspruch volle Rente
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Die Berufsunfähigskeitsrente

entfällt!

Im Rahmen der Rentenreform wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt. Die Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abgestellt, d.h. die Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich. Die Berufunfähigkeitsrente im bisherigen Sinn erhalten ab 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz mehr. Außerdem wird auch für die 40-jährigen bei Berufunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt. Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%, max. 10,8%. Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten (Befristung 3 Jahre) gewährt. Sie können wiederholt werden. Leistung ab 7. Monat der Erwerbsminderung. Risikomanagement mit den leistungstarken Invaliditäts-Zusatzversicherungen unserer Partner zur Einkommenabsicherung bei Unfall und Krankheit.

Das gilt seit 01. Januar 2001. Die

bisherige Berufs- und

Erwerbsunfähigskeitsrente entfällt.

Dafür wird eine zweistufige

Erwerbsminderungsrente

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Erwerbsunfähigkeit 6 Stunden und mehr kein Rentenanspruch
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Erwerbsunfähigkeit 3 bis 6 Stunden Rentenanspruch halbe Rente
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Erwerbsunfähigkeit unter 3 Stunden Rentenanspruch volle Rente